Rundschreiben des Gouvernements von Istanbul

Bekanntmachung des Gouvernements von Istanbul:
Sicherheitskundgebung
(1999/1)
Es ist festzustellen, dass nach der Ergreifung des Terroristenführers Öcalan die aus dem Ausland organisierten Terroranschläge sich angehäuft und ihren Charakter geändert haben und sich gegen unschuldige und wehrlose Mitmenschen oder aber deren Häuser, Geschäfte oder Fahrzeuge und wirtschaftlich oder sozial gerichteten Anlagen mittels Molotow-Cocktails, Bomben und Waffen gerichtet hat.
Gegen diese Anschläge, welche nur das Ziel haben, die Einheit der Bevölkerung und des Landes zu spalten, kämpfen unsere Sicherheitskräfte im Rahmen der Menschenrechte und den Prinzipien eines Rechtsstaates mit großer Aufopferung an und versuchen das Leben und das Hab und Gut unserer Bevölkerung zu schützen. Doch in einer riesigen Metropole wie Istanbul, welche auf einer riesigen Fläche errichte ist und eine hohe Einwohnerzahl hat, zudem aufgrund innerer Abwanderung eine schlechte Infrastruktur hat, können die Sicherheitskräfte nicht überall gleichzeitig sein, weshalb für den Terror geeignetes Milieu zu Verfügung steht und zunehmend Opfer fordert.
Aus diesem Grund wurde für Institutionen, welche nicht vom Gesetz Nummer 2495 Gebrauch machen können, mussten einige zusätzliche Maßnahmen getroffen und zwecks Unterstützung der Sicherheitskräfte diesen Organisationen die Anweisung gegeben, Opferbereitschaft zu zeigen. Somit wird bezweckt, Orte, welche Ziele von Terroranschlägen werden könnten, mithilfe unserer Bevölkerung sicherer zu gestalten.
Aufgrund oben dargelegter Gründe wurde gemäß Artikel 11/c des Gesetzes Nummer 5442 über die Verwaltung von Regierungsbezirken folgende Maßnahmen getroffen, um den Frieden und die Sicherheit der Bewohner, die Unversehrtheit der Mitbürger und die Verhinderung von Straftaten zu gewährleisten:
Artikel 1- Die Eigentümer oder Betreiber oder Geschäftsführer oder bei juristischen Personen die Vorstandsvorsitzenden oder Personen mit dem höchsten Amt an folgenden Orten, an denen die Menschen sozialen, wirtschaftlichen oder ähnlichen Kontakt pflegen, die darauf folgenden Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:
- Einkaufszentren,
- Größere Geschäfte,
- Hotels,
- Fabriken und größere Fertigungsstätten,
- Changeoffices,
- Offene und geschlossene Parkplätze,
- Autohändler und Zentren,
- Tankstellen,
- Lager und Verkaufsstellen von Gasflaschen,
- Kinos und Theatersäle,
- Hochzeitssäle und ähnliche Bereiche,
- Kaffeehäuser, Bars, Cafes, Diskos, Restaurants und ähnliche öffentliche Plätze,
- Geschäftsgebäude und Einkaufspassagen,
- Unterirdische und oberirdische Einkaufszentren,
- Siedlungen und Industrieanlagen,
- Busbahnhöfe und Garagen,
- Stadien, Sportplätze, Schwimmbäder und ähnliche Bereiche,
- Parteibüros und -lokale.

a- In den oben aufgezählten Bereichen sind erforderliche Maßnahmen gegen brand zu treffen, Feuerleiter anzubringen, Notausgänge zu bezeichnen, mehrer Ausgänge zu bezeichnen, Feuerlöscher aufzustellen und diese funktionsbereit zu halten. Diese Maßnahmen sind sofort zu treffen und innerhalb eines Monats dauerhaft zu halten.
Behörden, welche zur Ausstellung von Gebäudegenehmigungen oder Nutzungserlaubnisse oder Betriebserlaubnisse befugt sind, werden Betrieben keine Genehmigungen ausstellen, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
b- Ein- und Ausgänge in diesen Bereichen kontrollieren, die Gegend überwachen, ggf. Sicherheitskräften zusammen arbeiten, bei Sabotage oder Brand eingreifen und Mitteilungen rausschicken, Personal zu beauftragen oder neue einzustellen.
Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein, wird beim Landratsamt en entsprechender Antrag gestellt und unter Voraussetzung der Einholung einer Erlaubnis von Freiwilligen Gebrauch machen.
Die Personalien des beauftragten Personals wird den Landratsämtern mitgeteilt. Je nach Eigenschaft der oben aufgezählten Bereiche wird das erwähnte Personal in 24 Stunden Betrieb oder nach den Öffnungszeiten arbeiten und in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Hierfür sind den Anweisungen der offiziellen Polizeikräfte Folge zu leisten.
c- Geschäftsbereiche unter Brücken oder Unterführungen sind parallel zu den oben aufgeführten Maßnahmen zu organisieren und deren Schutz durch Landratsämter gewährleistet.
d- In den oben aufgezählten Bereichen werden gegen Brand und Sabotage Detektoren in ausreichender Anzahl aufgestellt und die Umgebung umzäunt, Wächter eingestellt und Überwachungskameras aufgestellt.
In Kinos und Sportanlagen werden innerhalb von 3 Monaten an allen Toren Detektoren aufgestellt.
Artikel 2- In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Züge, Schiffe, Busse, Shuttle-Service, U-Bahn wird zwecks Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Waren Feuerlöscher anzubringen und Pläne zur schnellen Evakuierung aufzustellen und diese bekannt zu geben. Hierfür sind die höchsten Beamten verantwortlich.


Artikel 3- In Moscheen werden parallel zu den oben aufgezählten jede Art von Sicherheitsmaßnahmen geplant, angewandt und Personal hierfür beauftragt. Diese Sachlage wird durch die provinzialen religiösen Behörden koordiniert und durch das Moscheepersonal umgesetzt.
Betreffend die anderen Gebetsstätten werden durch die Landratsämter die erforderlichen Maßnahmen getroffen und kontrolliert.
Artikel 4- Die oben angegebenen Sachlagen werden durch Beauftragte des Landratsamtes kontrolliert. Hierbei festgestellt Mängel sind sofort zu beheben.
Artikel 5- Bei Zuwiderhandlungen gegen Artikel 4 wird gemäß Artikel 526 des türkischen StGB geahndet und eine Klage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.
Artikel 6- Diese Verordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und die Veröffentlichung im Amtsblatt gilt als Bekanntmachung für alle betreffende Personen und Institutionen in Istanbul.
Artikel 7- Dieser Beschluss wird vom Gouverneur von Istanbul ausgeführt.
Erol Çakır
Gouverneur von Istanbul
HINWEIS: DIESES RUNDSCHREIBEN ÜBER DIE ALLGEMEINE SICHERHEIT WURDE AM 16 MÄRZ 1999 MIT DER NUMMER 23641 IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT UND IN KRAFT GETRETEN

 



Karacan Dersaneleri
Keskinoğlu Tavukçuluk
Lider Kağıtcılık A.Ş.
GMD Siemens
Doğan Alçı
Yıldız İplik A.Ş.
Metro Turizm


Kartengestützte Kontrollsysteme
Die Ein- und Ausgänge am Arbeitsplatz, an Parkplätzen oder anderen zu kontrollierenden Bereichen werden kontrolliert und die Sicherheit der Arbeitsbereiche und die Disziplin des dort tätigen Personals werden gewährleistet.


Karte Zutritts Kontroll System
Alle Ein-und Ausfahrten an den Arbeitsplätzen, Parkplätze oder alle Räumegewünscht, unter Kontrolle gehalten werden kann unter Kontrolle gebracht werden und die Sicherheit und Arbeitsdisziplin ist für den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen  Personal  gewährleistet.

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