Lassen auch Sie Ihr Gebäude einen Profi verwalten
Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen an, damit in Mehretagenwohnungen und Siedlungen die Beziehung zwischen den Nachbarn immer in frieden aufrechterhalten wird.
In Mehretagenwohnungen, Siedlungen, Geschäftskomplexen, Geschäftszentren die Nachbarschaft keinen Schaden nimmt und die Beziehungen immer friedlich ablaufen, werden Leitung, Wartung, Instandsetzung, Sicherheits- und Arbeitspersonal von uns gewährleistet und eine professionelle Leitung errichtet, damit sie nicht mit solchen Problemen konfrontiert werden. Die Leitung von Mehretagenwohnungen und Siedlungen erfordert eine gewisse Erfahrung.
Mit unserem professionellen und umfangreichen Team und Personal bieten wir Ihnen als ERG diese Dienstleistungen zu günstigen Konditionen an.
ERG Grup übernimmt in diesem Rahmen Dienstleistungen wie Hausverwaltung, Siedlungsverwaltung, Errichten von Strom- und Wasserleitungen und deren Wartung, Bereitstellen von Personal für Wohnungen und Büros, Pflegepersonal für Kinder und Kranke, GEwärkeistung von Sicherheitsdiensten für Mehretagenwohnungen und Siedlungen, Reinigung von Gebäuden, Wohnungen und Büros, Schädlingsbekämpfung. Rufen Sie uns an, damit wir die passenden Lösungen für Sie finden.
Hausverwaltung
Bestellen eines Hausverwalters
Artikel 34 - Die Inhaber der Etagenwohnungen können die Leitung der Immobilie einer unter sich gewählten oder aber einer dritten Person oder einer Gruppe mit drei Mitgliedern überlassen. Personen werden hierbei als Hausverwalter, Gruppen als Führungsgremium bezeichnet.
Gebäude mit mehr als acht Wohnungen müssen einen Hausverwalter haben.
Gehören alle Einheiten des Gebäudes einer Person, so ist dieser rechtlich auch der Verwalter.
Der Verwalter wird mehrheitlich von den Inhabern der Gebäudeeinheiten gewählt.
Der Verwalter wird jedes Jahr vom Gremium der Inhaber der Gebäudeeinheiten erneut gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.
Können die Inhaber der Gebäudeeinheiten keinen Hausverwalter bestellen, wird dieser Hausverwalter mit Antrag einer der Inhaber durch die für dieses Gebiet zuständigen Zivilkammer und nach Anhörung der anderen Inhaber der Gebäudeeinheiten ernannt. Dieser Hausverwalter hat genau dieselben Rechte wie ein Hausverwalter, der von den Inhabern der Gebäudeeinheiten gewählt werden würde.
Dieser durch die Zivilkammer ernannte Hausverwalter kann frühestens nach sechs Monaten mittels Versammlung der Inhaber der Gebäudeeinheiten umbesetzt werden. Doch in Anlehnung an gerechtfertigter Gründe kann die diesen Hausverwalter ernennende Zivilkammer diese Stellung umbesetzen.
Der Name, Vorname, die Wohn- und Geschäftsanschrift des Hausverwalters ist neben die Eingangstür des Gebäudes und im Foyer aufzuhängen.
Bei Zuwiderhandlungen kann nach Antrag durch den Hausverwalter oder einen der Verwaltungsmitglieder durch die Zivilkammer eine Geldstrafe verhängt werden.
ZUSAMMENFASSUNG: Gebäude mit mehr als acht Wohnungen müssen einen Hausverwalter haben. Der Hausverwalter kann auch eine dritten Person sein. Der Name, Vorname, die Wohn- und Geschäftsanschrift des Hausverwalters ist neben die Eingangstür des Gebäudes und im Foyer aufzuhängen.
LEITUNG IN SIEDLUNGEN
1- VERWALTUNGSRAT DER SIEDLUNG - SIEDLUNGSVERWALTER
2- AUFSICHTSRAT DER SIEDLUNG - SIEDLUNGSINSPEKTOR
3- BLOCKVERWALTER
4- BLOCKINSPEKTEURE
GENERALVERSAMMLUNG DER SIEDLUNGEN (GREMIUM DER WOHNUNGSINHABER)
Die Generalversammlung besteht aus allen Inhabern der Etagenwohnungen. Diese versammeln sich und wählen die Siedlungsverwaltung und den Aufsichtsrat.
* Die Beschlüsse der Generalversammlung dürfen nicht den Gesetzen widersprechen, ansonsten sind diese nichtig.
SIEDLUNGSLEITUNG ODER VERWALTUNGSRAT
Der größter Verwaltungsrat der Siedlung. Besteht aus 3 eigentlichen und 3 Ersatzmitgliedern.
AUFGABE : Leitung der Siedlung
BLOCKVERWALTER ODER VERWALTUNGSRAT
Die Inhaber der Blocks versammeln sich und wählen unter sich den Hausverwalter oder den Verwaltungsrat.
Bei der Bestellung des Hausverwalters kann im geschlossenen Vertrag eine Kaution für erforderlich genannt werden. Auch wenn in diesem Vertrag solch eine Voraussetzung nicht angegeben ist, kann der Verwaltungsrat der Inhaber die Vorlage solch einer Kaution vom Hausverwalter verlangen.